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BFH: Aufteilung von Finanzierungskosten auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen und auf sonstige Einkünfte

Der BFH hat zur Aufteilung von Finanzierungskosten von Vertragspaketen zu Sicherheits-Kompakt-Renten zwischen den sonstigen Einkünften und den Einkünften aus Kapitalvermögen Stellung genommen (Az. VIII R 7/15).
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