Ab 2020 gelten verschärfte Regelungen bei der Nutzung bestimmter elektronischer Kassen. Das dazugehörige Anwendungsschreiben hat das BMF in einer Entwurfsfassung an die Verbände versandt. Die Finanzverwaltung vervollständigt damit ihre Auffassung zu den gesetzlichen Neuerungen durch das sog. Kassengesetz. Der DStV hat dazu Stellung genommen.
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Quelle Datev: BMF-Entwurf zu Vorgaben für Kassen ab 2020: DStV adressiert Nöte der Praxis
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