Das FG Münster entschied, dass Entgelte, die Privatpersonen für die Nutzung einer Trauerhalle sowie von Abschiedsräumen und gekühlten Leichenzellen zahlen, nicht der Umsatzsteuer unterliegen (Az. 15 K 2858/15).
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Quelle Datev: Überlassungen einer Trauerhalle sowie von Abschiedsräumen und gekühlten Leichenzellen sind umsatzsteuerfrei
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