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Überlassungen einer Trauerhalle sowie von Abschiedsräumen und gekühlten Leichenzellen sind umsatzsteuerfrei

Das FG Münster entschied, dass Entgelte, die Privatpersonen für die Nutzung einer Trauerhalle sowie von Abschiedsräumen und gekühlten Leichenzellen zahlen, nicht der Umsatzsteuer unterliegen (Az. 15 K 2858/15).
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Quelle Datev: Überlassungen einer Trauerhalle sowie von Abschiedsräumen und gekühlten Leichenzellen sind umsatzsteuerfrei