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BFH: Spielvergnügungsteuer – Streitwert

Der Streitwert für ein Verfahren betreffend die Spielvergnügungsteuer ist nicht um gegenläufige ertragsteuerliche Folgewirkungen zu mindern. So entschied der BFH (Az. II S 1/19).
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Quelle Datev: BFH: Spielvergnügungsteuer – Streitwert