Die ortsübliche Vergleichsmiete zur Feststellung einer nur verbilligten Vermietung darf nicht durch ein Sachverständigengutachten auf der Grundlage statistischer Annahmen nach der sog. EOP-Methode bestimmt werden. Dies entschied der BFH (Az. IX R 30/17).
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Quelle Datev: BFH: Sachverständigengutachten zur Bestimmung der ortsüblichen Marktmiete
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