Im Jahre 2004 vorgenommene Änderungen des Biersteuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes sowie 1999 vorgenommene Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes sind verfassungswidrig. Grund sind in beiden Fällen den Vermittlungsausschuss betreffende Mängel im Gesetzgebungsverfahren. Dies entschied das BVerfG (Az. 2 BvL 4/11 u. a.).
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Quelle Datev: Änderungen von Steuergesetzen wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren verfassungswidrig
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