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Mindestlohngesetz gilt auch für ausländische Transportunternehmen

Das FG Berlin-Brandenburg hat zwei Klagen polnischer Speditionen gegen die Geltung des Mindestlohngesetzes zurückgewiesen und damit zugleich die Kontrollbefugnisse der Zollbehörden gegenüber nur vorübergehend im Inland tätigen Transportunternehmen bestätigt (Az. 1 K 1161/17, 1 K 1174/17).
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Quelle Datev: Mindestlohngesetz gilt auch für ausländische Transportunternehmen