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BFH: Geänderte Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht

Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein, wie der BFH unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat. Stattdessen erbringen die Gemeinschafter als jeweilige Unternehmer anteilig von ihnen zu versteuernde Leistungen (Az. V R 65/17).
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