Der BFH hatte zu entscheiden, unter welchen Umständen der Erlass einer Kindergeldrückforderung ermessensgerecht ist und inwieweit dabei jeweils die Mitwirkung des Kindergeldberechtigten im Kindergeld- und Erlassverfahren, dessen (Schon-)Vermögen und Einkommen sowie die Anrechnung des Kindergeldes auf Sozialleistungen maßgebend sind (Az. III R 48/17).
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Quelle Datev: BFH: Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung – Anrechnung des Kindergelds auf Sozialleistungen
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