Steuerbefreiungen stellen Ausnahmen vom Grundsatz der Besteuerung dar und entfalten keinerlei Bestandsschutz. Mit diesem Hinweis antwortet die Bundesregierung (19/7404) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die wissen wollte, warum für aus Klärgasen erzeugten und selbst verbrauchten Strom Stromsteuer erhoben wird.
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Quelle Datev: Kein Bestandsschutz für Steuerbefreiungen
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