Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Vergütungsvorschuss nach § 9 InsVV bei bilanzierenden Insolvenzverwaltern erfolgsneutral als Anzahlung zu passivieren ist oder ob mit dem Zufluss bereits eine Gewinnrealisierung eingetreten ist (Az. IV R 20/16).
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Quelle Datev: BFH: Keine Gewinnrealisierung durch Bewilligung eines Vergütungsvorschusses für bilanzierenden Insolvenzverwalter
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