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Zugang zu Finanzinformationen für die Strafverfolgung – Rat legt Verhandlungsposition fest

Durch einen neuen Richtlinienvorschlag zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten soll der Zugriff des Staates auf Finanz- und Bankkontoinformationen für die Strafverfolgung von Terrorismus und schwerer Kriminalität erleichtert werden. Der Richtlinien-Vorschlag enthält aber keine Rechtsgrundlage, die einen Zugriff auf die Informationen/Daten von Steuerberatern ermöglicht.
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Quelle Datev: Zugang zu Finanzinformationen für die Strafverfolgung – Rat legt Verhandlungsposition fest