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Mieterstrom für Genossenschaften möglich

Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsvereine sollen vom nächsten Jahr ihren Mietern leichter sog. Mieterstrom anbieten können, der mit Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern der Wohngebäude erzeugt wird. Der Finanzausschuss beschloss eine entsprechende Ergänzung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (19/4949, 19/5417).
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Quelle Datev: Mieterstrom für Genossenschaften möglich