Der Rechtsgrund für eine Entscheidung des Großen Senats des BFH ist nach Erledigung der Hauptsache entfallen. Das Verfahren wurde eingestellt (Az. GrS 1/16).
───────────────────────────
Quelle Datev: BFH: Einstellung des Verfahrens vor dem Großen Senat GrS 1/16
Home » Steuer News » BFH: Einstellung des Verfahrens vor dem Großen Senat GrS 1/16