Seit Anfang 2015 bis Ende September 2018 wurden von der Finanzverwaltung sieben sog. Nichtanwendungserlasse verfügt, mit denen die Finanzämter angewiesen werden, Urteile des BFH nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden.
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Quelle Datev: Sieben Nichtanwendungserlasse
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