Das FG Münster entschied, dass die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung beim Insolvenzschuldner nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung führt (Az. 11 K 1108/17).
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Quelle Datev: Tätigkeitsvergütung eines Insolvenzverwalters keine außergewöhnliche Belastung
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