Das EuG hat die Rechtsakte der Europäischen Kommission bestätigt, mit denen die spanische Steuerregelung über die Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts als mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe eingestuft wird (Rs. T-207/10, T-227/10 u. a.).
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Quelle Datev: Spanisches Steuersystem über Abschreibungen beim Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen widerspricht dem Unionsrecht
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