Das neue BMF-Schreiben zum Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale aktualisiert und ersetzt ab dem Kalenderjahr 2019 das frühere BMF-Schreiben vom 07.08.2013 (Az. IV C 5 – S-2363 / 13 / 10003-02).
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Quelle Datev: Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
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