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BMF greift Rechtsprechung zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung auf

Eine rückwirkende Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung? Ja, das geht. Dies haben der EuGH und auch der BFH entschieden. Das BMF hat jüngst einen Entwurf mit den Konsequenzen, die es aus der Rechtsprechung zieht, vorgelegt. Der DStV begrüßt das Entwurfsschreiben, regt jedoch noch Verbesserungen an.
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