Der EuGH erklärte die Entscheidung der Kommission, von der Anordnung der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen abzusehen, die von Italien mittels Befreiung von der kommunalen Immobiliensteuer gewährt wurden, für nichtig (Rs. C-622/16 P u. a.).
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Quelle Datev: Italien muss Steuererleichterungen aus Befreiung von kommunaler Immobiliensteuer zurückfordern
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