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Italien muss Steuererleichterungen aus Befreiung von kommunaler Immobiliensteuer zurückfordern

Der EuGH erklärte die Entscheidung der Kommission, von der Anordnung der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen abzusehen, die von Italien mittels Befreiung von der kommunalen Immobiliensteuer gewährt wurden, für nichtig (Rs. C-622/16 P u. a.).
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