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Beschränkte Steuerpflicht bei Zinseinnahmen aus Wandelanleihen

Das FG Düsseldorf entschied, dass Zinseinnahmen aus Wandelanleihen zu den inländischen Einkünften im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht gehören, wenn der Schuldner der Erträge seinen Sitz im Inland hat (Az. 2 K 1289/15).
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