Das FG Düsseldorf entschied, dass Zinseinnahmen aus Wandelanleihen zu den inländischen Einkünften im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht gehören, wenn der Schuldner der Erträge seinen Sitz im Inland hat (Az. 2 K 1289/15).
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Quelle Datev: Beschränkte Steuerpflicht bei Zinseinnahmen aus Wandelanleihen
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