Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob einkommensteuerpflichtige Einkünfte vorliegen, wenn eine als arbeitslos gemeldete Person aufgrund einer missglückten Operation von der Haftpflichtversicherung des Klinikbetreibers u. a. eine als „Verdienstausfall-Entschädigung“ bezeichnete Zahlung erhält (Az. IX R 25/17).
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Quelle Datev: BFH zur Entschädigung wegen Erwerbsunfähigkeit bei Arbeitslosigkeit
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