Das BMF teilt die Behandlung der Fälle der sog. passiven Entstrickung mit (Az. IV B 5 – S-1348 / 07 / 10002-01).
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Quelle Datev: Passive Entstrickung aufgrund erstmaliger Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA)
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