Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, nach welchen Kriterien zu entscheiden ist, ob ein Einzelveranlagungsbescheid oder ein auf getrennter Veranlagung (jetzt: Einzelveranlagung von Ehegatten) beruhender Bescheid ergangen ist (Az. III R 20/17).
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Quelle Datev: BFH: Zusammenveranlagung nach bestandskräftiger Einzelveranlagung
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