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Verfassungsrechtliche Zweifel an der Zinshöhe bereits ab 2014

Der 9. Senat des FG Münster hat ernstliche Zweifel an der Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen von jährlich 6 % für Zeiträume ab 2014 geäußert (Az. 9 V 2360/18).
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