Der BFH hat zur Frage der einkommensteuerrechtlichen Zuordnung einer Einmalentschädigung von einem Stromnetzbetreiber für die Gestattung der Inanspruchnahme des mit einem eigengenutzten Einfamilienhaus bebauten Grundstücks zur Errichtung, Überspannung und Installation einer Überlandleitung für Strom Stellung genommen (Az. IX R 31/16).
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Quelle Datev: BFH: Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit Stromleitung nicht steuerbar
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