Home » Steuer News » Anzeigepflicht für Steuergestaltungen: Die Uhr steht auf 5 nach 12

Aktuelles

Anzeigepflicht für Steuergestaltungen: Die Uhr steht auf 5 nach 12

„Fangen Sie besser gestern als heute mit der Datensammlung an!“, rät der Präsident des DStV, StB/WP Harald Elster, während des 41. Deutschen Steuerberatertags in Bonn. Seine Empfehlung resultiert aus der EU-Richtlinie für die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen.
───────────────────────────

Quelle Datev: Anzeigepflicht für Steuergestaltungen: Die Uhr steht auf 5 nach 12