Das FG Düsseldorf entschied, dass der sog. Reisevorleistungseinkauf nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegt. Es fehle an der Voraussetzung des fiktiven Anlagevermögens (Az. 3 K 2728/16).
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Quelle Datev: Reisevorleistungseinkauf eines Reiseveranstalters unterliegt nicht der Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer
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