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Reisevorleistungseinkauf eines Reiseveranstalters unterliegt nicht der Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer

Das FG Düsseldorf entschied, dass der sog. Reisevorleistungseinkauf nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegt. Es fehle an der Voraussetzung des fiktiven Anlagevermögens (Az. 3 K 2728/16).
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