Die im Internet relativ einfache Möglichkeit zum Umsatzsteuerbetrug soll unterbunden werden. Der Finanzausschuss beriet dazu den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/4455).
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Quelle Datev: Kritik an Online-Haftungsgesetz
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