Das BMF hat einen Entwurf für die Änderung des Umsatzsteueranwendungserlasses (UStAE) vorgelegt. Dieser soll die Grundsätze der EuGH-Rechtsprechung zur Rs. C-7/13 (Skandia America) abbilden. Der DStV mahnt zur Zurückhaltung
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Quelle Datev: DStV mahnt: Kein unnötiges Rütteln am Grundsatz der umsatzsteuerlichen Unternehmenseinheit!
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