Der BFH hatte zu klären, wie bei einer Sportanlage, die im Laufe eines Tages durch Schulsport und steuerpflichtige Vermietung an Dritte wechselnd genutzt wird, die Vorsteuer sachgerecht aufzuteilen ist (Az. V R 23/16).
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Quelle Datev: BFH zur Vorsteueraufteilung bei Schulsportanlagen
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