Ab dem 1. September werden neu zugelassene Fahrzeuge auf Basis des WLTP-Verfahrens besteuert – das führt im Regelfall zu einer höheren Kfz-Steuer. Der BdSt hatte dies bereits kritisiert, als das Gesetz beschlossen wurde.
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Quelle Datev: Steuererhöhung durch die Hintertür!
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