Das FG Köln entschied, dass Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (hier: Weihnachtsfeier) steuerrechtlich nicht zu Lasten der tatsächlich Feiernden gehen (Az. 3 K 870/17).
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Quelle Datev: Absagen zur Weihnachtsfeier gehen steuerlich nicht zu Lasten der feiernden Kollegen
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