Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen Schadensersatzzahlungen des Arbeitgebers – wegen der Erhöhung der Einkommensteuer des Arbeitnehmers aufgrund nicht ordnungsgemäßen Führens eines Fahrtenbuchs – zu Arbeitslohn führen (Az. VI R 34/16).
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Quelle Datev: BFH: Schadensersatz wegen überhöhter Einkommensteuerfestsetzung kein Arbeitslohn
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