Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Erwerb eines Grundstücks mit Erbbaurechtsbelastung im künftigen bebauten Zustand durch einen Funktionsträger nach den Regeln über den grunderwerbsteuerrechtlich einheitlichen Erwerbsgegenstand zu beurteilen sein kann (Az. II R 50/15).
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Quelle Datev: BFH zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Grundstückserwerb durch eine zur Veräußererseite gehörende Person
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