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Umsatzsteuerbetrug auf Online-Marktplätzen – Gesetzentwurf muss nachgebessert werden!

Im boomenden Handel über Internetplattformen versäumt vor allem mancher ausländische Anbieter, die Mehrwertsteuer abzuführen. Deshalb will die Bundesregierung ab 2019 die Marktplatzbetreiber verpflichten, von den Händlern Bescheinigungen des Finanzamts einzufordern. Der DIHK findet ein konsequentes Vorgehen gegen Umsatzsteuerbetrug richtig, kritisiert aber, dass das geplante Gesetz auch inländische Anbieter einbezieht.
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Quelle Datev: Umsatzsteuerbetrug auf Online-Marktplätzen – Gesetzentwurf muss nachgebessert werden!