Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Aufwendungen, die mit im Folgejahr zu erfassenden Provisionseinnahmen zusammenhängen, als unfertige Leistung zu aktivieren sind (Az. III R 5/16).
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Quelle Datev: BFH: Bilanzierung von Provisionsvorauszahlungen und damit im Zusammenhang stehender Aufwendungen
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