Bonuszahlungen einer Krankenversicherung mindern als Beitragsrückerstattungen den Sonderausgabenabzug jedenfalls dann, wenn die Zahlungen ohne Nachweis von gesundheitsbezogenen Aufwendungen erbracht werden. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 7 K 1392/17).
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Quelle Datev: Bonuszahlungen einer Krankenversicherung können den Sonderausgabenabzug mindern
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