Das FG Münster hat entschieden, dass gegen den Ausschluss des Betriebsausgabenabzugs nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG für die Jahresbeiträge der sog. Bankenabgabe keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (Az. 9 K 3187/16).
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Quelle Datev: Betriebsausgabenabzugsverbot für die Jahresbeiträge der sog. Bankenabgabe ist verfassungsgemäß
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