Das FG Düsseldorf entschied, dass eine pauschale Lohnversteuerung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu Fahrtkosten und Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Internetnutzung nur zulässig ist, wenn diese Leistungen zusätzlich zum ursprünglich vereinbarten Bruttolohn erbracht werden (Az. 11 K 3448/15 H (L)).
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Quelle Datev: Keine Lohnsteuerpauschalierung im Fall der Gehaltsumwandlung
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