Das FG Düsseldorf entschied, dass die Einkommensteuer auf den Gewinnanteil einer insolventen Personengesellschaft keine Masseverbindlichkeit darstellt (Az. 15 K 1458/17).
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Quelle Datev: Einkommensteuer auf Gewinnanteil einer insolventen Personengesellschaft keine Masseverbindlichkeit
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