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BFH: Zurückweisung eines Bevollmächtigten

Der BFH hatte zu entscheiden, ob der (polnische) Kläger nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RDG berechtigt war, einen nach Deutschland entsandten Polen in Kindergeldangelegenheiten (steuerrechtlich) zu vertreten (Az. II R 3/16).
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