Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Anhebung des Vergnügungsteuersatzes von 11 % auf 20 %, die das Land Berlin mit Wirkung zum 1. Januar 2011 vorgenommen hat, verfassungsgemäß ist (Az. II R 43/15).
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Quelle Datev: BFH: Vergnügungsteuersatz von 20 % des Einspielergebnisses in Berlin verfassungsgemäß
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