Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit sind steuerbar und steuerpflichtig. Eine Steuerbefreiungsvorschrift greift insoweit nicht ein. Das hat das FG Hessen entschieden (Az. 6 K 2400/17).
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Quelle Datev: Umsätze mit Geldspielautomaten
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