Laut FG Münster sind an Gesellschafter einer GbR gezahlte Existenzgründerzuschüsse des EXIST-Programms keine Sonderbetriebseinnahmen (Az. 14 K 3906/14 F).
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Quelle Datev: Gründerzuschüsse des EXIST-Programms führen nicht zu Sonderbetriebseinnahmen
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