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Als "Gewinnvorab" geleistete Zahlungen für die Überlassung von Vieheinheiten unterliegen nicht der Umsatzsteuer

Laut FG Münster stellen als „Gewinnvorab“ für die Überlassung von Vieheinheiten geleistete Zahlungen einer KG an ihren Gesellschafter keine umsatzsteuerbaren Entgelte dar (Az. 5 K 3718/17 U).
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