Der BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015. Er hat daher mit Beschluss in einem summarischen Verfahren Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt (Az. IX B 21/18).
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Quelle Datev: BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen
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