Laut EU-Kommission ist Irlands Besteuerung zuckerhaltiger Getränke nicht als staatliche Beihilfe zu betrachten, da sie im Einklang mit den von der EU verfolgten gesundheitspolitischen Zielen stehe und den Wettbewerb nicht übermäßig beeinträchtige.
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Quelle Datev: EU-Kommission gibt grünes Licht für Irlands Steuer auf zuckerhaltige Getränke
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