Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Kindergeldanspruch für ein Kind besteht, dessen Ausbildungsverhältnis aufgrund einer (nicht rechtmäßigen) Untersuchungshaft gekündigt wurde (Az. III R 16/17).
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Quelle Datev: BFH: Kindergeldanspruch während der Untersuchungshaft eines Kindes
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