Home » Steuer News » Vorläufigkeitsvermerk zur Neuregelung der Erbschaftsteuer ermöglicht keine nachträgliche Wahlrechtsausübung

Aktuelles

Vorläufigkeitsvermerk zur Neuregelung der Erbschaftsteuer ermöglicht keine nachträgliche Wahlrechtsausübung

Das FG Münster hat entschieden, dass ein Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf die nach einem BVerfG-Urteil zu erwartende Neuregelung des ErbStG nicht die Möglichkeit einer nachträglichen Wahlrechtsausübung auf Vollverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG umfasst (Az. 3 K 565/17).
───────────────────────────

Quelle Datev: Vorläufigkeitsvermerk zur Neuregelung der Erbschaftsteuer ermöglicht keine nachträgliche Wahlrechtsausübung